Geländeordnung Haltergemeinschaft Brauneck
Lenggrieser Gleitschirmflieger e.V. / Drachenfliegerclub Isarwinkel e.V.
Die Haltergemeinschaft Brauneck (Lenggrieser Gleitschirmflieger e.V. / Drachenfliegerclub
Isarwinkel e.V.) ist Inhaber der luftrechtlichen Genehmigung “Brauneck“ nach § 6
Luftverkehrsgesetz (Regierung von Oberbayern vom 1.3.2006). Für das Fluggelände
Brauneck gelten folgende
Regeln, Hinweise und Auflagen:
- Es gilt in der jeweils gültigen Fassung die Flugbetriebsordnung (FBO) des Deutschen Hängegleiterverbandes e.V. (DHV) für den Betrieb der Hängegleiter und Gleitsegel.
- Starts und Landungen mit Gleitschirmen sind nur auf den ausgewiesenen Flächen zulässig: Startplatz Nord (Windmessanlage), Startplatz Süd, Startplatz Ost (Garland), Startplatz Ost (Umsetzer), Gleitschirmlandeplatz Süd an der Talstation und Gleitschirmlandeplatz Nord – nördlich von der Clubhütte!.
- Generell nur bei Vorwind starten. Keine Starts bei Seiten- oder Rückenwind (Turbulenzgefahr).
- Die Nordseite des Höhenrückens Brauneck – Benediktenwand ist zum Schutz von Wildtieren mit mind. 150m über Grund zu überfliegen.
- Der Flugbetrieb ist bei Annäherung von Hubschraubern sofort einzustellen.
- Gleitschirmunfälle sind dem Lenggrieser Gleitschirmverein zu melden.
- Nordstartplatz: Nach dem Start ist rechtzeitig der Landeplatz anzufliegen (weite Strecke zum Landeplatz). Flugschüler müssen zuvor mindestens 10 Höhenflüge in anderen Fluggeländen absolviert haben.
Toplanden:
Jeder Pilot verhält sich beim Toplanden so, dass niemand gefährdet, behindert oder belästigt wird. Das gilt für alle Flächen am Berg, für eingezäunte Flächen wie bei unserem N-Startgelände gilt: Innerhalb des Zauns darf nicht gelandet werden außer wenn:
— sich keine Personen auf der infrage kommenden Fläche aufhalten
— kein Fluggerät am Boden liegt
— Wind und Wetter eine risikoarme Landung ermöglichen.
Diese Regelung ist Teil der Geländeordnung und bindend für Vereinsmitglieder und Gäste.
Wiederholte Verstöße können ein Startverbot auf unserem Vereinsgelände nach sich ziehen.
- Südstart: Achtung Lift- und Materialseilbahnen unterhalb des Startplatzes. Flugschüler müssen zuvor mindestens 10 Höhenflüge in anderen Fluggeländen absolviert haben.
- Oststart (Garland): Die Windbedingungen müssen einen gefahrlosen Überflug des Garlandsattels gewährleisten. Ausbildungsbetrieb nur durch eingewiesene Fluglehrer.
- Der Pilot muß zwingend eine gültige Flughaftpflichtversicherung besitzen.
- Es besteht Helmpflicht in den Fluggeländen der Lenggrieser Gleitschirmflieger!
Gastflugregelung am Brauneck für Gleitschirmflieger
Der Lenggrieser Gleitschirmflieger e.V. und der Drachenfliegerclub Isarwinkel e.V. sind als
Haltergemeinschaft Brauneck die Genehmigungsinhaber gem. § 6 Luftverkehrsgesetz.
Nutzungsberechtigt sind somit die Mitglieder beider Vereine. Starts und Landungen von
Gastpiloten sind nur mit Zustimmung der Haltergemeinschaft Brauneck zulässig. Unter
folgenden Bedingungen dürfen Gastpiloten das Gelände mitbenutzen:
- Das Lösen einer Landekarte (Kasse Bergbahn) gilt als Tagesmitgliedschaft und berechtigt zum Start und zur Landung auf den ausgewiesenen Flächen für Gleitschirmflieger.
- Piloten, welche zu Fuß ohne Bergbahn das Startgelände erreichen, dürfen das Gelände ebenfalls mitbenutzen. Sie werden als Tagesmitglieder gewertet.
- Die Landekarte (eine Karte enthält 5 Landungen) muss für jeden Flug entwertet werden und ohne Aufforderung beim Bahnpersonal vorgelegt werden. Bei Nichtbeachtung erfolgt Flugverbot!
- Den Anweisungen von Startleitern oder der Luftaufsicht ist Folge zu leisten.
- Die Gästeregelung gilt für Solo- und nichtgewerbliche Tandempiloten. Nichtgewerbliche Tandemflüge sind beim Clubvorstand der Gleitschirmflieger anzumelden (Email – Passagierflugformular im Downloadbereich auf der Webseite). Es fällt die doppelte Landegebühr an (2 Abschnitte der Landekarte).
Gewerbliche Nutzung des Braunecks für Gleitschirmflieger
- Alle gewerbliche Tandemflüge und gewerbliche Ausbildungsflüge benötigen eine gesonderte Genehmigung des Clubvorstands der Gleitschirmflieger. Diese ist jährlich zu beantragen (Email).
- Voraussetzung für eine Genehmigung der gewerblichen Tandemflüge sind:
- Gültiger Versicherungsnachweis und Tandemlizenz, zugelassene Ausrüstung
- Mitgliedschaft im Lenggrieser oder Tegernseer Gleitschirmclub
- Teilnahme an mindestens einem Arbeitsdienst pro Jahr am Brauneck (gilt nur für die Lenggrieser Mitglieder)
- Versicherungsnachweis, Lizenz und Checkflug sind jeweils unaufgefordert per Email vor dem 31.3 eines jeden Jahres zuzusenden (Tandem@lenggrieser-gleitschirmflieger.de)
- Der Clubvorstand kann Ausnahmen zulassen und Genehmigungen jederzeit widerrufen um die Flugsicherheit zu gewährleisten.
- Pro Passagier fällt zusätzlich zur Clubmitgliedschaft eine Landegebühr an (1 Abschnitt der Landekarte) Alternativ gilt auch die Tandempassagier-Saison-Landekarte (nur für Mitglieder)
Lenggries, 1.1.2025
Lenggrieser Gleitschirmflieger e.V.
Der Vorstand