Achtung! Überflug Kirchstein – Latschenkopf – Benediktenwand

Bei der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung für die Hängegleiter- und Gleitsegelstarplätze am Brauneck aus dem Jahr 2006 wurde der Haltergemeinschaft Brauneck, dem Drachenfliegerclub Isarwinkel e.V. und den Lenggrieser Gleitschirmflieger e.V., u.a. zur Auflage gemacht, dass die Start nach Norden auf den Startplatz Nord bei der Windmessanlage beschränkt sind. Von diesem Platz in Richtung Westen / Benediktenwand (u.a. Stangeneck, vorderer und hinterer Kirchstein) dürfen keine Starts erfolgen. Weiter ist die Nordseite des Höhenrückens Brauneck-Benediktenwand zum Schutz von Wildtieren vom Startplatz Nord Richtung Westen / Benediktenwand in einer Flughöhe von mindestens 150 m zu überfliegen.

Wir haben eine Mitteilung vom LRA Bad Tölz erhalten, dass gegen diese Auflage verstoßen wurde. Wir werden hier wohl von einer Person beobachtet und die angeblichen Verstöße werden fototechnisch dokumentiert. Das LRA hat uns freundlich an die luftrechtliche Auflage erinnert. Bitte haltet Euch an die Mindestflug-, Abstandshöhe von 150 m in diesem Bereich. Danke!