Geländeordnung Haltergemeinschaft Brauneck

Lenggrieser Gleitschirmflieger e.V. / Drachenfliegerclub Isarwinkel e.V.

Die Haltergemeinschaft Brauneck (Lenggrieser Gleitschirmflieger e.V. / Drachenfliegerclub
Isarwinkel e.V.) ist Inhaber der luftrechtlichen Genehmigung “Brauneck“ nach § 6
Luftverkehrsgesetz (Regierung von Oberbayern vom 1.3.2006). Für das Fluggelände
Brauneck gelten folgende

Regeln, Hinweise und Auflagen:

  1. Es gilt in der jeweils gültigen Fassung die Flugbetriebsordnung (FBO) des Deutschen Hängegleiterverbandes e.V. (DHV) für den Betrieb der Hängegleiter und Gleitsegel.
  2. Starts und Landungen mit Gleitschirmen sind nur auf den ausgewiesenen Flächen zulässig: Startplatz Nord (Windmessanlage), Startplatz Süd, Startplatz Ost (Garland), Startplatz Ost (Umsetzer), Gleitschirmlandeplatz an der Talstation.
  3. Generell nur bei Vorwind starten. Keine Starts bei Seiten- oder Rückenwind (Turbulenzgefahr).
  4. Die Nordseite des Höhenrückens Brauneck – Benediktenwand ist zum Schutz von Wildtieren mit mind. 150m über Grund zu überfliegen.
  5. Der Flugbetrieb ist bei Annäherung von Hubschraubern sofort einzustellen.
  6. Gleitschirmunfälle sind dem Lenggrieser Gleitschirmverein zu melden.
  7. Nordstartplatz: Nach dem Start ist rechtzeitig der Landeplatz anzufliegen (weite Strecke zum Landeplatz). Flugschüler müssen zuvor mindestens 10 Höhenflüge in anderen Fluggeländen absolviert haben.
    Toplanden:
    Jeder Pilot verhält sich beim Toplanden so, dass niemand gefährdet, behindert oder belästigt wird. Das gilt für alle Flächen am Berg, für eingezäunte Flächen wie bei unserem N-Startgelände gilt: Innerhalb des Zauns darf gelandet werden, wenn
    — sich keine Personen auf der infrage kommenden Fläche aufhalten
    — kein Fluggerät am Boden liegt
    — Wind und Wetter eine risikoarme Landung ermöglichen.
    Diese Regelung ist Teil der Geländeordnung und bindend für Vereinsmitglieder und Gäste.
    Wiederholte Verstöße können ein Startverbot auf unserem Vereinsgelände nach sich ziehen.
  8. Südstart: Achtung Lift- und Materialseilbahnen unterhalb des Startplatzes. Flugschüler müssen zuvor mindestens 10 Höhenflüge in anderen Fluggeländen absolviert haben.
  9. Oststart (Garland): Die Windbedingungen müssen einen gefahrlosen Überflug des Garlandsattels gewährleisten. Ausbildungsbetrieb nur durch eingewiesene Fluglehrer.

Gastflugregelung am Brauneck für Gleitschirmflieger

Der Lenggrieser Gleitschirmflieger e.V. und der Drachenfliegerclub Isarwinkel e.V. sind als
Haltergemeinschaft Brauneck die Genehmigungsinhaber gem. § 6 Luftverkehrsgesetz.
Nutzungsberechtigt sind somit die Mitglieder beider Vereine. Starts und Landungen von
Gastpiloten sind nur mit Zustimmung der Haltergemeinschaft Brauneck zulässig. Unter
folgenden Bedingungen dürfen Gastpiloten das Gelände mitbenutzen:

  1. Das Lösen einer Landekarte (Kasse Bergbahn) gilt als Tagesmitgliedschaft und berechtigt zum Start und zur Landung auf den ausgewiesenen Flächen für Gleitschirmflieger.
  2. Piloten, welche zu Fuß ohne Bergbahn das Startgelände erreichen, dürfen das Gelände ebenfalls mitbenutzen. Sie werden als Tagesmitglieder gewertet.
  3. Den Anweisungen von Startleitern oder der Luftaufsicht ist Folge zu leisten.
  4. Die Gästeregelung gilt für Solo- und nichtgewerbliche Tandempiloten. Nichtgewerbliche Tandemflüge sind beim Clubvorstand der Gleitschirmflieger anzumelden (Email). Es fällt die doppelte Landegebühr an (2 Abschnitte der Landekarte).

Gewerbliche Nutzung des Braunecks für Gleitschirmflieger

  1. Alle gewerbliche Tandemflüge und gewerbliche Ausbildungsflüge benötigen eine gesonderte Genehmigung des Clubvorstands der Gleitschirmflieger. Diese ist jährlich zu beantragen (Email).
  2. Voraussetzung für eine Genehmigung der gewerblichen Tandemflüge sind:
    1. Gültiger Versicherungsnachweis und Tandemlizenz, zugelassene Ausrüstung
    2. Mitgliedschaft im Lenggrieser oder Tegernseer Gleitschirmclub
    3. Teilnahme an mindestens einem Arbeitsdienst pro Jahr am Brauneck (gilt nur für die Lenggrieser Mitglieder)
  3. Der Clubvorstand kann Ausnahmen zulassen und Genehmigungen jederzeit widerrufen um die Flugsicherheit zu gewährleisten.
  4.  Pro Passagier fällt zusätzlich zur Clubmitgliedschaft eine Landegebühr an (1 Abschnitt der Landekarte).

Lenggries, 4.10.2020

Lenggrieser Gleitschirmflieger e.V.
Der Vorstand

Tandem@lenggrieser-gleitschirmflieger.de